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Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt.

Sollten Sie Fragen zu diesen Informationen oder zum Thema Nachhaltigkeit haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Nachfolgende Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen gibt es:

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Unser Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Wir sind davon überzeugt, dass Nachhaltigkeitsaspekte der Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) Anlageportfolios positiv beeinflussen und damit im langfristigen Interesse unserer Mandanten stehen. So haben wir grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Wertpapierdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Aktuell sind allerdings noch nicht alle maßgeblichen Datensätze, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen herangezogen werden sollten, in ausreichendem Umfang veröffentlicht.

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wird daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Website zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen. Die Do Investment AG bewirbt mit ihren Finanzanlagen keine ökologischen oder sozialen Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen. Ebenso wenig wird mit der von der Gesellschaft angebotenen Finanzportfolioverwaltung eine nachhaltige Investition angestrebt. Entsprechend sind weitergehende Transparenzvorgaben aus Art. 8 und 9 der Verordnung 2019/2088 bisweilen für die Do Investment AG nicht relevant. Ebenso wenig wird mit den Produkten der Gesellschaft eine direkte Reduzierung der CO2-Emissionen angestrebt.

Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Als gesellschaftlich verantwortungsvolles Unternehmen bauen wir nachhaltigkeitsorientierte Prozesse auf jeder Unternehmensebene aus. Unsere Unternehmensstrategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken werden auch in unsere unternehmensinternen Organisationsrichtlinien einfließen. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit auch maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Unsere Vergütungspolitik setzt keine Anreize zur Ignoranz von Nachhaltigkeitsrisiken. Insoweit steht auch die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.